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Alltagsbegleiter für Senioren und Menschen mit Einschränkungen
Jeder Mensch sollte – unabhängig von Alter oder Einschränkungen – die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit zu führen.
Wenn gesundheitliche oder seelische Hürden dies erschweren, bieten unsere Alltagsbegleiter wertvolle Unterstützung im Alltag.
Unsere qualifizierten Betreuungskräfte helfen, Mobilität, Lebensfreude und Selbstständigkeit zu erhalten. Sie entlasten nicht nur bei täglichen Aufgaben, sondern sind auch vertrauensvolle Begleiter bei Freizeitaktivitäten, Arztterminen oder Behördengängen.
Alltagshilfe mit Herz und Struktur
Unsere Alltagsbegleiter für Senioren und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen stehen Ihnen in vielen Lebensbereichen zur Seite:
Unterstützung beim wöchentlichen Einkauf oder Erledigung durch unsere Betreuungskraft
Begleitung zu Arztbesuchen, Ämtern oder anderen TerminenHilfe beim Tragen schwerer Einkaufstaschen oder Getränkekisten
Organisation und Erinnerung an wichtige TermineGesellschaft bei Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
Emotionale Unterstützung durch Gespräche und soziale Nähe
Unser Ziel ist es, dass Sie sich im Alltag wieder sicher, begleitet und eingebunden fühlen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Auch für jüngere Menschen da
Nicht nur Senioren profitieren von der Unterstützung. Auch junge Menschen mit seelischen Belastungen, körperlichen Einschränkungen oder geistiger Behinderung benötigen oft Hilfe bei der Strukturierung ihres Alltags. Unsere Alltagsbegleiter helfen beim Umgang mit Behörden, Terminen, Organisation – und geben emotionalen Halt im täglichen Leben.
Entlastung für Angehörige
Für viele Angehörige ist die Begleitung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine tägliche Herausforderung. Unsere Alltagsbegleiter schaffen spürbare Entlastung, indem sie Verantwortung übernehmen – sowohl innerhalb der Wohnung als auch außer Haus. So können Angehörige sicher sein, dass ihre Liebsten bestens begleitet und unterstützt werden.
Kostenfreie Leistungen bei Pflegegrad
Bereits ab Pflegegrad 1 können die Leistungen unserer Alltagsbegleiter komplett über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Das Pflegegeld bleibt dabei unangetastet – die Leistungen erfolgen zusätzlich über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI oder im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Unsere Betreuungskräfte sind nach §45a/b SGB XI qualifiziert und speziell geschult im Umgang mit Senioren und Menschen mit Einschränkungen.
Jetzt Alltagsbegleitung anfordern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir finden gemeinsam die passende Lösung, persönlich, verlässlich und mit Herz.